Fachwörterbuch für Immobilien

Verkehrswert / Marktwert

Legaldefinition:

§ 194 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Vereinfacht:

Der wahrscheinlichste Kaufpreis der sich ergeben wird, wenn eine übliche Vermarktung stattfindet.
Unter üblicher Vermarktung versteht man stichpunktartig folgendes:

© BGI ‑ Bewertungs-Gesellschaft für Immobilien mbH
  Martin Riekert
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